AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Electric Mobility Concepts GmbH

Stand 06.04.2023

Präambel

Die Electric Mobility Concepts GmbH (im Folgenden „emmy“) bietet in seinem Geschäftsgebiet seinen Kunden die entgeltliche Nutzung von elektrisch betriebenen Kraftfahrzeugen im Rahmen der Kurzzeitmiete auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) an. Mittels der Registrierung bei emmy (Basisvertrag) wird der Kunde berechtigt, nach folgenden Bestimmungen dieser AGB die Kraftfahrzeuge nach Abschluss des jeweiligen Einzelmietvertrages zu nutzen.

1. Zugelassene Kunden, Vertragspartei und Geltungsbereich dieser AGB

(Abs.1: Vertragspartner)

Die Bereitstellung erfolgt durch die Electric Mobility Concepts GmbH (hier emmy), Alboinstraße 17-23, 12103 Berlin, Deutschland. Detaillierte Informationen über emmy können auf der Internetseite www.emmy-sharing.de unter dem Punkt Impressum abgefragt werden.

(Abs.2: Zugelassene Kunden)

Kunden von emmy können nur natürliche Personen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (im Folgenden „BGB“) sein, die einen gültigen Basisvertrag mit emmy abgeschlossen haben und nach den folgenden Kriterien nutzungsberechtigt sind:

  1. Das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  2. im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zum Führen eines PKW, Motorrads oder Kleinkraftrades sind und
  3. die weiteren Kriterien gemäß den Anmeldehinweisen  auf der emmy Webseite beim Kunden vorliegen.

(Abs.3: Geltungsbereich)

Diese AGB regeln sowohl die Registrierung (Basisvertrag) bei emmy als auch den Einzelvertragsschluss zur Kurzzeitmiete der Kraftfahrzeuge. Sie gelten ausschließlich, es sei denn emmy stimmt ausnahmsweise entgegenstehenden oder von diesen AGB abweichenden Bestimmungen des Kunden ausdrücklich zu. Neben diesen AGB kann emmy für die Nutzung ihrer Produkte ergänzende Bedingungen vorsehen. Es gelten außerdem die Hinweise zum Datenschutzrecht, die auf der Internetseite von emmy unter dem Punkt Datenschutz einzusehen sind.

(Abs.4: Recht zur Änderung der AGB)

emmy ist jederzeit berechtigt, diese AGB – insbesondere für künftige Einzelmietverträge – zu ändern oder zu ergänzen, es sei denn, das ist für die Kunden nicht zumutbar. Hierzu benachrichtigt emmy seine Nutzer rechtzeitig über die Änderungen (schriftlich oder per E-Mail) und veröffentlicht diese auf der Internetseite von emmy. Fehlt es an einem Widerspruch des Kunden bezüglich der Änderungen der AGB, der innerhalb von einem Monat nach der Benachrichtigung erfolgen muss, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. In der Benachrichtigung wird der Kunde auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist ausdrücklich hingewiesen. Im Falle des Widerspruchs des Kunden gegen die Änderung oder Ergänzung der AGB ist emmy berechtigt, den Basisvertrag auf Grundlage dieser AGB gegenüber dem Kunden mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.

(Abs.5: Hinterlegung der AGB)

Der Kunde kann die AGB jederzeit auf der Internetseite von emmy abrufen, ausdrucken sowie speichern.

2. Vertragsgegenstand

(Abs.1: Gegenstand)

Gegenstand des Vertragsverhältnisses zwischen emmy und seinen Kunden auf Grundlage dieser AGB ist zum einen der Basisvertrag, welcher als Rahmenvertrag die Rechtsbeziehung der Parteien während der Registrierung und der folgenden Serviceleistungen vorsieht, und sind zum anderen die Einzelmietverträge, welche auf Grundlage dieser AGB und auf Grundlage des Basisvertrages zwischen den Parteien einzeln vereinbart werden.

(Abs.2: Smartphone-App)

Im Rahmen des Basisvertrages, der diesen AGB unterliegt, gibt emmy seinen Kunden mittels Zugang über eine Smartphone-App (im Folgenden „App“) eine Übersicht über alle verfügbaren Kraftfahrzeuge in seiner Umgebung, damit der Kunde Reservierungen tätigen kann und entsprechend ausgewählte Fahrzeuge anmieten und seine Miete beenden kann. Zur Nutzung der App benötigt der Kunde seine persönlichen Anmeldedaten. emmy stellt den Kunden die App nur zur Nutzung zur Verfügung und gestattet den registrierten Kunden hierauf zuzugreifen. Weder Quellcode noch Objektcode der Software werden dem Kunden überlassen. Der Kunde erhält lediglich die technische Möglichkeit und Berechtigung, auf die Software, welche auf einem zentralen Server gehostet ist, mittels Internet zu zugreifen und zu nutzen. Die Nutzung der App erfolgt ohne Entgelt.

(Abs.3: Einzelmietverträge)

Im Rahmen des Basisvertrages bietet emmy seinen Kunden in seinem Geschäftsgebiet die entgeltliche Nutzung von elektrisch betriebenen Kraftfahrzeugen im Rahmen der Kurzzeitmiete an, welche der Kunde durch Einzelmietverträge auf der Grundlage des Basisvertrages anmieten kann. Eine Verfügbarkeitsgarantie wird von emmy nicht ausgesprochen. Emmy ist berechtigt die Nutzung von Fahrzeugen einzuschränken oder komplett auszuschließen (z.B. aufgrund von Eisglätte).

3. Registrierung, Vertragsschluss, Anmietung und Reservierung

(Abs.1: Basisvertrag)

Der Basisvertrag kommt durch ordnungsgemäße Registrierung bei emmy zustande (z.B. (i) über die Internetplattform oder (ii) über die App). Hierfür füllt der Kunde das jeweilige Anmeldeformular vollständig aus und befolgt die Hinweise zur Registrierung. Durch die Eingabe der Stammdaten und das Akzeptieren der AGB im Registrierungsprozess gilt die Registrierung als ordnungsgemäß abgeschlossen. Erst durch die Freischaltung kommt der Basisvertrag zwischen den Parteien rechtswirksam zustande. Zur Anmietung von Fahrzeugen ist es nötig, dass der Kunde zudem seinen Führerschein verifiziert. Die Verifizierung erfolgt nach Wahl des Nutzers entweder persönlich im Büro bzw. an ausgewählten Ständen in der Stadt oder über eine sogenannte audiovisuelle Verifizierung. Jeder Kunde darf sich nur einmal registrieren.

Kunden, die zuvor beim Sharing-Dienst der felyx Deutschland GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) unter HRB 231547 B; im Folgenden „felyx Deutschland“) registriert waren und einer Übertragung ihrer bisherigen Kundendaten an emmy nicht widersprochen haben, können ihre Zugangsdaten von felyx Deutschland als Anmeldedaten bei emmy weiterhin verwenden und zum Abschluss des Basisvertrages nutzen. Die erstmalige Anmeldung mit den bisherigen Zugangsdaten ist einer ordnungsgemäß abgeschlossenen Registrierung gleichzusetzen und gilt als konkludentes Akzeptieren dieser AGB von emmy.

emmy behält sich das Recht vor, den Kunden jederzeit zur Durchführung eines erneuten Validierungsprozesses aufzufordern. Sollte der Kunde dem nicht nachkommen, kann emmy das Benutzerkonto sperren.

(Abs.2: Einzelmietverträge/Anmietung)

Einmal registriert, kann der Kunde auf der Grundlage des Basisvertrages ein beliebiges Kraftfahrzeug von emmy anmieten, sofern dieses verfügbar ist – sprich dieses nicht durch einen anderen Kunden reserviert bzw. ausgeliehen ist und keine technischen oder betrieblichen Gründe eine Vermietung des Fahrzeuges verhindert. Die zum Zeitpunkt des Einzelvertragsschlusses gültige Preis- und Gebührenliste, zu finden auf der Internetseite von emmy unter dem Punkt Preise, wird ebenfalls Vertragsgrundlage. Der Kunde kann immer nur maximal ein Kraftfahrzeug zeitgleich per Einzelmietvertrag anmieten. Welche Kraftfahrzeuge zum Zeitpunkt der gewünschten Anmietung verfügbar sind, kann der Kunde in der App erkennen. Der Mietvertrag über die Nutzung eines emmy Fahrzeuges wird abgeschlossen, indem der Kunde den Mietvorgang in der App auslöst und der Bordcomputer des emmy Kraftfahrzeuges den Zugang zu den Helmen freigibt.

(Abs.3: Reservierung im Rahmen der Einzelvermietung)

Kunden können verfügbare emmy Kraftfahrzeuge auch reservieren. Die aktuelle maximale Reservierungszeit ist auf der Internetseite von emmy angegeben. Wird ein reserviertes Fahrzeug nicht innerhalb der reservierten Zeit vom Kunden angemietet, wird das Fahrzeug wieder zur Benutzung für alle Kunden freigegeben. emmy behält sich ausdrücklich das Recht vor, bei andauernden, wiederholten Reservierungen eines Kunden desselben Fahrzeugs, ohne jenes anzumieten, diesen abzumahnen und gegebenenfalls den Basisvertrag nach Abmahnung zu kündigen.

(Abs.4: Prepaid-Minuten Pakete | Abonnement)

Der Kunde kann bei emmy sog. Prepaid-Minuten Pakete erwerben sowie ein kostenpflichtiges Abonnement zur Vermeidung der Freischaltgebühr pro Einzelmiete erwerben. Art und Umfang des jeweiligen Pakets bzw. Abonnements ergeben sich aus dem zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Angebot des Pakets bzw. Abonnements auf der Website von emmy bzw. in der App von emmy.

4. Nutzungsdauer der Einzelanmietung, Akkulaufzeit der Kraftfahrzeuge, vorübergehendes Parken

(Abs.1: Beschränkte Nutzungsdauer)

Die Nutzungsdauer der jeweiligen Einzelmietverträge ist auf die Akkulaufzeit des angemieteten emmy Kraftfahrzeugs beschränkt. Solange der Akku des emmy Kraftfahrzeugs noch einen für die Fahrt ausreichenden Ladezustand hat, kann der Kunde die Nutzung beliebig fortführen oder beenden. Sobald der Akku des angemieteten Kraftfahrzeugs leer ist, endet die einzelmietvertragliche Nutzungsberechtigung des Kunden und der Kunde ist verpflichtet, das emmy Kraftfahrzeug entsprechend dieser AGB (insbesondere nach § 8 dieser AGB) zurückzugeben. Der Ladezustand wird dem Kunden im Tachobereich des Kraftfahrzeuges und in der App angezeigt. emmy weist den Kunden darauf hin, dass eine ordnungsgemäße Rückgabe mit leerem Akku trotzdem möglich ist und eine ordentliche Beendigung des Einzelmietvertrages trotz beendigter Nutzungsberechtigung im Sinne von Satz 1 durch den Kunden notwendig ist.

(Abs.2: Laden der Akkus)

emmy weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass während der Dauer des Einzelmietvertrages, ein Austausch oder Aufladen der leeren Akkus durch emmy nicht erfolgt. Auch der Kunde ist nicht berechtigt, auf die Akkus physisch zuzugreifen und diese auszutauschen oder aufzuladen. emmy wird die Fahrbereitschaft des Kraftfahrzeuges nach Beendigung des Einzelmietvertrages wiederherstellen und dieses Kraftfahrzeug als verfügbares Kraftfahrzeug allen emmy Kunden wieder zur Verfügung stellen.

(Abs.3: Vorübergehendes Parken)

Der Kunde kann das Kraftfahrzeug jederzeit über die emmy-App vorübergehend unter Beachtung der StVO parken. Die Mietdauer läuft während des vorübergehenden Parkens des Fahrzeugs weiter. Die Gebühr für die Parkzeit richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Einzelanmietung gültigen und dem Kunden bekannten Preis- und Gebührenliste (einsehbar auf der Internetseite von emmy unter Preise)

5. Pflichten und Rechte von emmy

Folgende Pflichten und folgende Rechte bestehen für emmy:

  1. emmy ist nicht verpflichtet, für alle Endgeräte eine App im Sinne von § 2 Abs.2 dieser AGB bereit zu stellen.
  2. emmy darf dem Kunden Nachrichten senden, um diesen über Neuheiten und Weiterentwicklungen zu informieren.
  3. emmy behält sich das Recht vor, die App technisch und inhaltlich zu ändern.
  4. emmy behält sich das Recht vor, den Geschäftsbereich zu ändern

    6. Pflichten der Kunden

Bezogen auf die folgenden Verfahrensstadien ist der Kunde zu Folgendem verpflichtet – wobei die einzelnen Verpflichtungen entsprechend auch für jeden anderen Zeitpunkt der Dauer des jeweiligen Einzelmietvertrages gilt:

(Abs. 1: Registrierung)

Die Kunden sichern bei der Registrierung gegenüber emmy ausdrücklich zu, dass alle angegebenen Daten (insbesondere aber nicht abschließend: Name, vollständige Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Handynummer, Zahlungsmethode) im Wege des Registrierungsprozesses wahr und vollständig sind.

Die Kunden verpflichten sich, eigenverantwortlich Änderungen bzw. Ergänzungen ihrer Daten (insbesondere E-Mail-Adresse, Mobilfunknummer, die hinterlegten Zahlungsverbindungen, Einschränkungen ihrer Fahrberechtigung) und Angaben hierzu unverzüglich emmy schriftlich mitzuteilen und in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Verletzt der Kunde diese Informationspflicht (unabhängig ob sich die Verletzung auf die originäre Dateneingabe und/oder auf die spätere Datenänderung bezieht), ist emmy berechtigt, den Kunden mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten, wobei es dem Kunden freisteht, nachzuweisen, dass emmy kein oder nur ein geringerer Aufwand entstanden ist.

(Abs. 2: Nutzung der App)

Eine Weitergabe des Smartphones des Kunden, auf dem die App installiert ist (Zugangsmedium), und der persönlichen Anmeldedaten (Benutzername und Passwort) an Dritte ist nicht gestattet. Der Kunde haftet für die verursachten und zu vertretenden Schäden, die emmy durch den Verlust oder die Weitergabe des Zugangsmediums bzw. der persönlichen Anmeldedaten entstanden sind.

Es ist dem Kunden untersagt, das Zugangsmedium mit informationstechnischen Methoden oder ähnlichen Methoden auszulesen, zu kopieren oder zu manipulieren. Die Zuwiderhandlung und der Versuch begründen ein außerordentliches Kündigungsrecht des Basisvertrages gem. § 14 dieser AGB zu Gunsten von emmy. Zudem hat der Kunde in diesem Fall die Kosten eines aus der Zuwiderhandlung ggf. resultierenden Schadens zu tragen. Darüber hinaus trägt der Kunde bei diesen Zuwiderhandlungen eine Gebühr für die Bearbeitung durch emmy gemäß der aktuellen Preis- und Gebührenliste (im Folgenden „Strafgebühr bei Weitergabe der Kunden Login Daten“), sofern (i) der Kunde emmy nicht nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist und/oder (ii) die Strafgebühr bei Weitergabe der Kunden Login Daten nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge den tatsächlichen Schaden übersteigt.

(Abs. 3: Überprüfung des Fahrzeuges vor Fahrantritt)

Der Kunde muss sich vor Fahrtantritt von der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs, insbesondere durch eine Sichtprüfung der Reifen, überzeugen. Ist keine Verkehrssicherheit gewährleistet, darf das Fahrzeug nicht bewegt werden. Erkennbare Schäden/Mängel müssen mit der auf der App angezeigten Schadensliste abgeglichen werden. Festgestellte Mängel/Schäden sind emmy vor Fahrtantritt zu melden. Mit Ausnahme bereits emmy gemeldeter Vorschäden gilt das Kraftfahrzeug als optisch und technisch einwandfrei, wenn der Kunde keine Neuschäden meldet.

Der Kunde darf keine eigenmächtigen Umbauten oder Reparaturen am Kraftfahrzeug durchführen.

(Abs. 4: Während der Fahrt)

Der Kunde muss bei jeder Fahrt seine gültige Fahrerlaubnis mitführen. Die Fahrtberechtigung ist zudem an die Einhaltung aller im Führerschein enthaltenen Bedingungen gebunden.

Im Interesse aller Kunden, der Umwelt und der Allgemeinheit hat der Kunde auf eine sichere Fahrweise zu achten und die straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

Der Kunde hat mit dem Kraftfahrzeug sorgsam umzugehen, sowie Sitzbank und Helm nicht grob zu verschmutzen.

Beim Parken hat der Kunde die Kraftfahrzeuge auf den nach § 8 dieser AGB erlaubten Flächen zu parken und darf nur dort die Miete beenden.

Auf Verlangen von emmy hat der Teilnehmer jederzeit den genauen Standort des Fahrzeuges mitzuteilen und die Besichtigung des Fahrzeugs zu ermöglichen, dies gilt insbesondere bei Mietvorgängen von mehr als 24 Stunden.

Sollte sich der Kunde während der Fahrt außerhalb des emmy-Geschäftsgebiets aufhalten, ist er verpflichtet, selbst dafür Sorge zu tragen, rechtzeitig die ordnungsgemäße Rückgabe des angemieteten Kraftfahrzeuges (im Sinne von § 4 und § 8  und die Beendigung des Einzelmietvertrages einzuleiten. Die Rückgabe muss im Geschäftsgebiet von emmy erfolgen.

Bei Mängeln, technischen Störungen oder sonstigen den mietvertraglichen Gebrauch vorliegenden Störungen, hat der Kunde emmy unverzüglich telefonisch zu informieren. Das gleiche gilt, wenn sich ein Dritter ein Recht an der Sache anmaßt.

(Abs. 5: Rückgabe des Kraftfahrzeugs)

Der Kunde ist verpflichtet das Kraftfahrzeug ordnungsgemäß im Sinne von § 8 dieser AGB zurückzugeben.

Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass das Kraftfahrzeug nach der Rückgabe jederzeit für andere registrierte Kunden von emmy zugänglich ist. Sofern dies erst durch ein Umparken durch emmy ermöglicht wird, ist der Kunde gemäß Preis- und Gebührenliste zum Ausgleich der vereinbarten Aufwandspauschale verpflichtet (im Folgenden „Gebühr Servicefahrt durch Kundenverschulden“), es sei denn der Kunde weist nach, dass emmy (i) kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist und/oder (ii) die Gebühr Servicefahrt durch Kundenverschulden nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge den tatsächlichen Aufwand übersteigt. emmy ist bei entsprechendem Nachweis unbenommen, einen über die Gebühr Servicefahrt durch Kundenverschulden hinausgehenden Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

(Abs. 6: Unfall, Diebstahl, Zerstörung oder sonstige Beschädigungen)

Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Zerstörungen oder Beschädigungen ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich die Polizei zu rufen, wenn an dem Ereignis ein Dritter als Geschädigter oder möglicher (Mit-)Verursacher beteiligt ist oder fremdes Eigentum, außer dem emmy Kraftfahrzeug, zu Schaden gekommen ist.

Die Polizei und/oder Feuerwehr ist darüber zu informieren, dass das Unfallfahrzeug ein Elektrofahrzeug ist.

Bei Schadensereignissen mit Drittbeteiligung darf der Kunde ein Schuldanerkenntnis erst nach vorheriger Zustimmung emmy’s abgeben. Wird ohne vorherige Zustimmung durch emmy ein solches Schuldanerkenntnis durch den Kunden abgegeben, gilt dieses Schuldanerkenntnis nur unmittelbar für den Kunden selbst. Weder emmy noch der Versicherer sind an dieses Schuldanerkenntnis gebunden.

Der Kunde ist verpflichtet, emmy zunächst unverzüglich telefonisch über Schadensereignisse zu informieren und emmy nachfolgend über alle Einzelheiten schriftlich in allen Punkten vollständig und sorgfältig zu unterrichten. Die schriftliche Unterrichtung durch den Kunden hat spätestens sieben Tage nach dem Schadensereignis zu erfolgen. Geht innerhalb dieser Frist keine Schadensmeldung bei emmy ein, so kann der Unfall nicht von der Versicherung bearbeitet werden und emmy behält sich vor, alle unfallbedingten Kosten und Schäden dem Kunden in Rechnung zu stellen. Fixe Kosten und Aufwendungen, die emmy im Vorfeld und unabhängig vom Schadensbild kalkulieren kann, ergeben sich aus der Preis- und Gebührenliste (im Folgenden „Gebühren bei Unfallschaden“) und sind vom Kunden zu zahlen, es sei denn der Kunde weist nach, dass (i) emmy kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist und/oder (ii) die Gebühren bei Unfallschaden nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge den tatsächlichen Aufwand übersteigen.

Im Falle eines Unfalles außerhalb des definierten Geschäftsgebietes trägt der Kunde alle Kosten, die durch einen Rücktransport des Fahrzeugs zurück ins Geschäftsgebiet anfallen. emmy kann dem Kunden für den mit der Schadensabwicklung verbundenen Aufwand bei einem vom Kunden teilweise oder gänzlich verschuldeten Unfall eine Gebühr gemäß aktueller Preis- und Gebührenliste berechnen (im Folgenden „Unfallrückführungsgebühr bei Kundenverschulden“), es sei denn der Kunde weist nach, dass (i) emmy kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist und/oder (ii) die Unfallrückführungsgebühr bei Kundenverschulden nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge den tatsächlichen Aufwand übersteigt. emmy ist bei entsprechendem Nachweis unbenommen, einen über die Unfallrückführungsgebühr hinausgehenden Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Auch im Falle eines Unfalls wird der Einzelmietvertrag erst nach ordnungsgemäßer Rückgabe im Sinne von § 8 dieser AGB beendet. Sollte das Fahrzeug auf Grund des Unfalls nicht mehr verkehrstüchtig oder fahrbereit sein, endet der Einzelmietvertrag nach Absprache mit emmy.

Der Kunde darf sich erst vom Unfallort entfernen, wenn die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen ist und das Fahrzeug an ein Abschleppunternehmen übergeben oder nach Absprache mit emmy innerhalb des Geschäftsgebietes abgestellt worden ist. Die Fortsetzung der Fahrt ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis von emmy zulässig.

Die Wahl der Reparaturwerkstatt steht allein emmy zu.

(Abs. 7: Notwendiger Einsatz eines Technikers von emmy)

Der Kunde ist verpflichtet, sofern er durch eine unsachgemäße Bedienung des Kraftfahrzeuges bzw. der Zugangstechnik am Kraftfahrzeug einen Technikereinsatz von Seiten von emmy verursacht, gemäß der gegenständlichen Preis- und Gebührenliste den Aufwand von emmy pauschal auszugleichen (im Folgenden „Gebühr Technikereinsatz durch Kundenverschulden“), es sein denn, der Kunde weist nach, dass emmy (i) kein oder nur ein geringerer Aufwand entstanden ist und/oder (ii) die Gebühr Technikereinsatz durch Kundenverschulden nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge den tatsächlichen Aufwand übersteigt. emmy kann den Ersatz eines weitergehenden Schadens verlangen, soweit emmy nachweist, dass ein höherer Schaden, als in der Preis- und Gebührenliste aufgeführt, entstanden ist. Die Beschränkung auf die Selbstbeteiligung kommt im Fall der fehlerhaften Bedienung durch den Kunden nicht zum Tragen.

Die Pflichten des Kunden nach Abs. 6 dieses Paragraphen entfallen, wenn der Kunde sich als Unfallbeteiligter aufgrund unfallbedingter Verletzungen berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entfernt oder entfernt wird. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, sobald wie es sein Zustand wieder zulässt, seinen Pflichten aus Abs. 6 dieses Paragraphen nachzukommen.

7. Anmietungsverbote

Dem Kunden ist die Einzelanmietung der emmy-Fahrzeuge beim Vorliegen einer der folgenden Bedingungen vertraglich untersagt:

  1. Die Fahrzeuge unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten zu führen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten. Es gilt ein striktes Alkoholverbot von 0,0‰.
  2. Die Fahrzeuge zu nutzen, wenn sich der Kunde nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte befindet.
  3. Die Fahrzeuge für Geländefahrten, Motorsportveranstaltungen, Rennen jeder Art, Fahrzeugtests, Fahrschulungen oder für die gewerbliche Mitnahme von Personen zu verwenden.
  4. Mit den Fahrzeugen Gegenstände oder Stoffe zu transportieren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihrer Größe, ihrer Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit beeinträchtigen könnten.
  5. Die Fahrzeuge für die Begehung von Straftaten zu verwenden.
  6. Leicht entzündliche, giftige oder sonstige gefährliche Stoffe mit den Fahrzeugen zu transportieren.
  7. Mehr als zwei Personen mit dem Fahrzeug zu befördern (einschließlich des Kunden).
  8. Kinder zu befördern, wenn diese weder groß genug sind, um die Fußrasten zu erreichen noch kräftig genug, um sich am Fahrer festzuhalten.
  9. Mit dem Fahrzeug Fahrten ins Ausland zu unternehmen.

Zuwiderhandlung durch die Einzelanmietung trotz des Vorliegens eines der obigen Anmietungsverbote berechtigen emmy dazu den entsprechenden Einzelmietvertrag mit dem Kunden fristlos zu kündigen bzw. von diesem Vertrag zurück zu treten und den Basisvertrag zu kündigen. In diesem Fall sind Ersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen. Der Anspruch von emmy gegen den Kunden auf Ersatz des Schadens auf Grundlage der Verletzung dieses Anmietungsverbotes bleibt jedoch unberührt.

8. Ende der Einzelmietverträge und Rückgabe des Kraftfahrzeugs, Foto bei Rückgabe

(Abs. 1: Ende der Einzelmiete, Rückgabe)

Indem der Kunde über die App die Miete beendet, wird das jeweilige Einzelmietverhältnis zwischen den Parteien beendet, wenn das Kraftfahrzeug ordnungsgemäß zurückgegeben worden ist. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn…

  1. …das Kraftfahrzeug innerhalb des für dieses Fahrzeug definierten Geschäftsgebietes, auf einem zulässigen Platz (siehe § 8 Abs. 2 dieser AGB) abgestellt wurde,
  2. beide Helme und ggf. der Fahrzeugschlüssel am vorgeschriebenen Ort in der Helmbox deponiert wurden,
  3. die Helmbox ordnungsgemäß verschlossen wurde,
  4. am Standort der Rückgabe des emmy Kraftfahrzeuges eine Mobilfunkverbindung herstellbar ist und,
  5.             das Ende der Miete durch App-Pop-up oder E-Mail-Benachrichtigung bestätigt wurde.

Für den Fall einer nicht ordnungsgemäßen Rückgabe behält sich emmy vor, den hierdurch entstehenden Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen (z.B. das Umparken des Fahrzeugs).

(Abs. 2: Abstellen des Kraftfahrzeugs zur Beendigung der Einzelmiete)

Der Kunde ist verpflichtet, das Kraftfahrzeug ordnungsgemäß im Rahmen der StVO entsprechend nur auf einem Parkplatz des öffentlichen Verkehrsraumes abzustellen (dazu gehören auch gebührenpflichtige öffentliche Parkflächen, solange eine gültige Parkberechtigung besteht und die sog. „jelbi – Stationen“ sowie der „Smart Mobility Hubs“ der Deutschen Bahn). Für die „jelbi-Stationen“ sowie die „Smart Mobility Hubs“ gelten die jeweiligen Nutzungsbedingungen.

Das Kraftfahrzeug muss in rechtlich zulässigen Bereichen geparkt werden. Es darf also nicht auf einem Bürgersteig, in einer Parkverbotszone, auf Privatgrundstücken (z.B. Parkhäuser, Supermarktparkplätze und ähnlichen Parkzonen mit Sondernutzung), in einem abgeschlossenen oder nicht öffentlichen Bereich oder entgegen den örtlichen Verkehrsregeln und/oder anderen gesetzlichen Bestimmungen geparkt werden.

Dem Kunden ist es nur dann gestattet, das Kraftfahrzeug auf Flächen mit einer tages- oder uhrzeitbezogenen Einschränkung der Parkberechtigung (z.B. Halteverbote mit Zusatzschildern wie „6:00 bis 15:00 Uhr“ oder „30.03.2015 bis 30.04.2015 von 8:00 bis 18:00 Uhr“) abzustellen, wenn die Einschränkung der Parkberechtigung erst 72 Stunden nach Abstellen des Kraftfahrzeuges wirksam wird. Dies gilt ebenfalls für bereits angeordnete aber noch nicht zeitlich gültige Parkverbote (z.B. „wegen Bauarbeiten“). Bei schuldhafter Zuwiderhandlung trägt der Kunde etwaige Bußgelder und Abschleppkosten.

(Abs. 3: Foto bei Rückgabe)

Der Kunde verpflichtet sich während des Rückgabeprozesses ein Foto des von ihm zur Rückgabe geparkten Kraftfahrzeugs zu machen und in der emmy-App hochzuladen. Auf dem Foto sollte klar erkennbar sein, dass das Kraftfahrzeug gemäß den Regelungen des § 8 Abs. 2 dieser AGB abgestellt wurde. Zudem sollte das ganze Fahrzeug auf dem Foto erkennbar und nicht verschwommen oder sonst undeutlich sein. emmy behält sich das Recht vor, dieses Foto zu speichern, um sicherzustellen, dass der Kunde das Kraftfahrzeug ordnungsgemäß im Sinne des § 8 Abs. 2 dieser AGB geparkt hat. Ferner kann emmy das Foto auch aus den in der Datenschutzerklärung genannten Gründen speichern, wenn eine solche Nutzung die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden (z. B. des Fotos des Kunden) beinhaltet.

9. Bußgeldverfahren

Der Kunde haftet vollumfänglich für alle von ihm während der Mietzeit begangenen Gesetzesverstöße. Zu den Gesetzesverstößen zählen insbesondere Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften während der Mietzeit (Verkehrsregeln) und sowie gegebenenfalls vom Eigentümer der Fläche angeordnete Verbote (Eigentumsschutz). Aus diesem Grund verpflichtet sich der Kunde mit diesem Basisvertrag emmy von sämtlichen Buß- Verwarnungsgeldern, Gebühren, Kosten, Verfahrenskosten und sonstigen Auslagen freizustellen, die Behörden oder sonstige Dritte auf Grund der obigen Gesetzesverstöße des Kunden von emmy verlangt. Eventuelle Kosten für den Verwaltungsaufwand zur Bearbeitung solcher Forderungen (z.B. Bearbeitung von Anfragen und weiterführende Korrespondenz zur Regulierung) werden dem Kunden im Wege des Ausgleichs als Aufwandspauschale gemäß Preis- und Gebührenliste  pro Fall in Rechnung gestellt (im Folgenden „Gebühren Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften“), es sei denn der Kunde weist nach, dass (i) emmy kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist und/oder (ii) die Gebühren Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge den tatsächlichen Aufwand übersteigen. emmy ist bei entsprechendem Nachweis unbenommen, einen über die Gebühren Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften hinausgehenden Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen

10. Versicherung, Selbstbeteiligung

(Abs.1: Allgemein)

Für alle Fahrzeuge besteht eine Haftpflichtversicherung. Ferner wird der Kunde im Schadenfall per Vertragsverhältnis zu emmy so gestellt, als bestünde eine Vollkaskoversicherung inkl. Teilkaskoschutz (im Folgenden „Kaskoabsicherung“). In Bezug auf Schäden, die der Kunde mit oder ohne Mitwirkung Dritter am gemieteten Fahrzeug und/oder beim Dritten verursacht, besteht zugunsten des Kunden eine Haftungsbegrenzung dergestalt, dass der Kunde lediglich verpflichtet ist, die Selbstbeteiligung im Schadensfall gem. der Preis- und Gebührenliste  zu zahlen. Das zuvor gesagte gilt nicht, wenn (i) der Kunde emmy nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist und/oder (ii) die Selbstbeteiligung nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge den tatsächlichen Schaden übersteigt. Es wird klargestellt, dass die Selbstbeteiligung für jedes einzelne Schaden-/Unfallereignis gilt.

(Abs.2: Ausschluss der Haftungsbegrenzung auf die Selbstbeteiligung der Kaskoabsicherung)

Von der Haftungsbegrenzung des Abs.1 sind, sofern diese AGB keine anderweitigen Regelungen vorsehen, insbesondere solche Schäden ausgenommen, die durch unsachgemäße Behandlung und/oder Bedienung des Fahrzeugs entstanden sind (z.B. durch Ignorieren von Warnleuchten oder durch Ladegut). Für Schäden, die der Kunde vorsätzlich herbeiführt, besteht kein Versicherungsschutz (nach § 10), keine Kaskoabsicherung (nach § 10) und keine Begrenzung der Haftung des Kunden auf den Selbstbehalt. In diesem Fall haftet der Kunde emmy gegenüber unbeschränkt. Es wird klargestellt, dass die Kaskoabsicherung nach § 10 Abs. 1 dieser AGB für den Fall, dass (i) der Schadensfall grob fahrlässig oder vorsätzlich durch den Kunden herbeigeführt worden ist und/oder (ii) der Kunde eine Pflicht gem. § 6 dieser AGB verletzt hat, nicht gilt. Für die vorgenannten Versicherungen und die Haftungsbegrenzung gelten, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist, die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. GDV herausgegebenen Allgemeinen Bedingungen für Fahrzeug-Versicherungen. Leisten im Schadensfall Versicherungen oder Dritte an emmy, wird emmy diese Zahlungen auf die Schadensersatzverpflichtungen des Kunden anrechnen.

11. Haftung von emmy

(Abs.1: Haftungsumfang)

Eine Haftung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften von emmy auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein…

  1. a) … bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit;
  2. b) … bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
  3. c) …, wenn der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) beruht. Der Begriff der Kardinalpflicht beschreibt abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf; sowie
  4. d) …, wenn der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von emmy zurückzuführen ist.

(Abs.2: Haftungsbegrenzung)

Bei Verletzung einer Kardinalpflicht (Abs.1 Buchst. c)) ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen dieses Vertragszwecks typischerweise gerechnet werden muss.

(Abs.3: Mitarbeiter von emmy)

Die Haftungsbeschränkungen im weitesten Sinne aus den Abs.1 bis Abs.2 gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten von emmy.

(Abs.4: Produkthaftungsgesetz)

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt durch diese Vorschrift unberührt.

12. Haftung des Kunden

(Abs.1: Allgemeines)

In Ergänzung zu § 10 dieser AGB gilt, dass der Kunde bei Beschädigung oder Verlust des Kraftfahrzeuges, einzelner Fahrzeugteile, des mitvermieteten Zubehörs, sofern hier keine Abweichungen vereinbart sind, nach den gesetzlichen Regeln haftet. Selbstverständlich haftet der Kunde auch für Vertragsverletzungen.

(Abs.2: Haftungsumfang)

Die Haftung des Kunden erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten, wie z. B. Sachverständigenkosten, Höherstufung bei den Versicherungsprämien, Wertminderung, Abschleppkosten, gesetzlichen Rechtsverfolgungskosten und Nutzungsausfallkosten.

(Abs.3: Ordnungswidrigkeiten und Gesetzesverstöße)

Der Kunde haftet zudem vollumfänglich für die von ihm zu vertretenen Gesetzesverstöße nach § 9 dieser AGB.

(Abs.4: vollumfängliche Haftung)

Ebenso haftet der Kunde über den Selbstbehalt hinaus vollumfänglich für den gesamten Schaden, wenn emmy im Falle eines vorsätzlich schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen die ihm bekannt gegeben Vorgaben zur Fahrzeugnutzung gemäß §§ 6 und 7 dieser AGB ein Schaden entsteht. Ausgenommen hiervon ist ein solcher Verstoß gegen § 6 Abs. 6 dieser AGB.

(Abs.5: Ansprüche Dritter)

Für den Fall, dass der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung wegen eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens des Kunden ganz oder teilweise entfällt, stellt der Kunde emmy von sämtlichen Forderungen Dritter gegenüber emmy frei.

13. Abrechnungsgrundlage, Entgelt- und Zahlungsbedingungen

(Abs. 1: Abrechnungsgrundlage des Einzelmietvertrages)

Die Abrechnung der Fahrt erfolgt gemäß der tatsächlichen Fahrtzeit und der tatsächlichen Parkzeit. Jede angefangene Minute wird vom System als volle Minute bewertet und abgerechnet. Hinzu kommen ggf. durch den Kunden ausgelöste Gebühren gemäß der zum Zeitpunkt der Einzelanmietung gültigen und dem Kunden bekannten Preis- und Gebührenliste, einsehbar auf der Internetseite von emmy unter Preise.

(Abs. 2: Entgelt und Rechnungserstellung)

Dem Kunden werden die Preise und Gebühren (im Folgenden beides „Entgelt“) gemäß der zum Zeitpunkt der Einzelanmietung gültigen und dem Kunden bekannten Preis- und Gebührenliste, einsehbar auf der Internetseite von emmy unter Preise, in Rechnung gestellt. Diese verstehen sich in Euro und inklusive der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dem Kunden wird vor Abschluss des Einzelmietvertrages in der emmy App (i) die Freischaltgebühr für das jeweilige Kraftfahrzeug sowie (ii) der Preis der Miete entsprechend der Fahrzeit pro Minute und (iii) der Preis der Miete während des vorübergehenden Parkens angezeigt. Dabei handelt es sich um den Gesamtpreis. Abweichende Preis- und Gebührenangaben, die eventuell aus Zwischenspeichern (z.B. Browser-Cache, Proxies etc.) geladen werden, sind unverbindlich. Das Entgelt pro Einzelmietverhältnis wird auf Grundlage der Buchung zu Grunde liegenden Nutzungsdauer und der zum Zeitpunkt der Einzelanmietung gültigen und dem Kunden bekannten Preis- und Gebührenliste berechnet. Das Entgelt wird mit Beendigung der Anmietung fällig und dem Kunden ordnungsgemäß in Rechnung gestellt. Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail spätestens 32 Tage nach Beendigung des Einzelmietvertrages.

(Abs. 3: Zahlungsmodalität)

emmy arbeitet mit verschiedenen Zahlungsdienstleistern zusammen. Zahlungen erfolgen nach der im entsprechenden Registrierungsprozess gewählten Zahlungsmethode. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, dass er berechtigt ist über das angegebene Konto per Bankabzug zu verfügen. Der Kunde hat für ausreichende Deckung seines Zahlungsmittels zu sorgen. Sofern eine Zahlung mangels Deckung oder aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingelöst werden kann, kann emmy dies dem Kunden in Höhe ihres tatsächlich entstandenen Aufwandes oder als Pauschalen gemäß der Preis- und Gebührenliste in Rechnung stellen (im Folgenden „Gebühr Lastschriftrückgabe“), es sei denn der Kunde weist nach, dass emmy (i) kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist und/oder (ii) die Gebühr Lastschriftrückgabe nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge den tatsächlichen Aufwand übersteigt. emmy ist bei entsprechendem Nachweis unbenommen, einen über die Gebühr Lastschriftrückgabe hinausgehenden Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen. emmy kann seine Ansprüche gegen den Kunden jederzeit an Dritte zwecks Forderungseinzugs abtreten (Inkassodienst).

(Abs. 3a: Zahlungsdienstleister-LogPay)

Sofern gem. § 13 Abs. 3 dieser AGB im Rahmen der Registrierung durch den Kunden der Zahlungsdienstleister LogPay (LogPay Financial Services GmbH (http://www.logpay.de/) gewählt wird, gilt Folgendes. emmy bedient sich zur Zahlungsabwicklung des e-Payment-Services (z.B. Webshop, Mobile-App) des Finanzunternehmens LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (nachfolgend auch „LogPay“). Der Einzug der Entgeltforderung für die Einzelanmietung gem. § 13 Abs. 2 dieser AGB erfolgt durch LogPay, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LogPay ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.

(Abs. 3b: Zahlungsdienstleister-PayPal)

Sollte der Kunde die Nutzung des Zahlungsdienstleisters „PayPal“ als Zahlungsmodalität ausgewählt haben, erfolgt die Zahlungsabwicklung über PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter www.paypal.com. Dies setzt unter anderem voraus, dass der Kunde ein PayPal-Konto eröffnet bzw. bereits über ein solches Konto verfügt.

 

(Abs. 4: Preis- und Gebührenänderungen)

emmy behält es sich vor, die Preis- und Gebührenliste anzupassen.

(Abs. 5: Prepaid-Minuten Pakete)

Der Kunde kann bei emmy je nach Verfügbarkeit auf der Webseite von emmy sog. Prepaid-Minuten Pakete erwerben (siehe Preis- und Gebührenliste ). Diese funktionieren wie Gutscheine und führen dazu, dass der Kunde im Erwerbzeitpunkt ein jeweils ausgesuchtes Minuten-Paket zu einem rabattierten Preis (im Verhältnis zu einer regulären Fahrt) erhält und diese Minuten aus diesem Paket ab dem Erwerbszeitpunkt (Freischaltung unmittelbar nach dem Erwerb) durch Fahrten bei emmy verbrauchen kann, ohne für diese Fahrten extra bezahlen zu müssen (Prepaid-Minuten Pakete). Diese Prepaid-Minuten Pakete haben eine Gültigkeitsdauer von vier Jahren ab dem Erwerbszeitpunkt. Mit Ablauf von vier Jahren nach dem Erwerbszeitpunkt des jeweiligen Prepaid-Minuten-Pakets verfallen die nicht genutzten Minuten in dem jeweiligen Prepaid-Minuten Paket und das jeweilige Prepaid-Minuten Paket wird ungültig. Verfallene (Rest-) Minuten eines Prepaid-Minuten Pakets und ungültige Prepaid-Minuten Pakete werden durch emmy gegenüber dem Kunden finanziell nicht erstattet oder zurückgezahlt. Eine Auszahlung eines Guthabens aus diesen Prepaid-Minuten Paketen ist auch nicht möglich. Der Kunde kann die Fahrminuten dieser Prepaid-Minuten Pakete ausschließlich während der Gültigkeitsdauer durch Fahrten aufbrauchen und nutzen. Abweichende Bedingungen eines Prepaid-Minuten-Paketes können sich aus dem Angebot des Paktes auf der Webseite von emmy ergeben.

14. Laufzeit, Kündigung und Sperrung des Basisvertrages

Der Basisvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Basisvertrages bleibt den Parteien, sofern im Folgenden nicht Zusätzliches oder Abweichendes vereinbart ist, nach den gesetzlichen Vorschriften vorbehalten. Anstelle einer außerordentlichen Kündigung ist emmy auch berechtigt, den Kunden aus wichtigem Grund für weitere Anmietungen zu sperren. Dies gilt insbesondere, solange nicht unerhebliche Forderungen emmy’s trotz erfolgloser Abmahnungen aus früheren Vermietungen noch nicht ausgeglichen wurden, bei mangelnder Mithilfe bei der Klärung von Schadensfällen, bei Blockierung eines Rollers durch wiederholtes Reservieren ohne Anmietung, bei extensiver Ansammlung von Freiminuten über ein herkömmliches Niveau hinaus oder bei Verstoß des Kunden gegen wesentliche Vertragspflichten.

15. Datenschutz und -sicherheit

(Abs.1: Bekenntnis)

emmy ist sich der Sensibilität personenbezogener Daten bewusst und beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten der Kunden die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz. Rechtsgrundlage dafür sind das Telekommunikationsgesetz (TMG), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie das Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG). Für weitere Informationen wird auf die Datenschutzerklärung von emmy auf der Internetseite verwiesen.

(Abs.2: Datenschutzrechtliche Gestattungen)

emmy ist es gestattet, die angegebenen personenbezogenen Daten einschließlich Nutzungs- und Fahrzeugdaten und Daten zur Ortsbestimmung des Kraftfahrzeuges zu erheben, zu verarbeiten, zu speichern und zu nutzen, soweit dies zum Zweck der Durchführung des Basisvertrages und damit der jeweiligen Einzelmietverträge notwendig und erforderlich ist. Zur exakten Abrechnung der Nutzungen des Kunden werden die einzelnen Mietvorgänge mit Startort, Startzeitpunkt, Dauer der Nutzung, Zielort und Zielzeitpunkt erfasst. Diese Daten werden dann für die Rechnungserstellung durch emmy verwendet. Darüber hinaus erfolgt keine Ortung der Fahrzeuge während der ordnungsgemäßen Nutzung durch die Kunden. Bei Verstoß gegen die Rückgabepflichten oder in sonstigen Fällen vertragswidrigen Verhaltens ist emmy ebenfalls berechtigt, Positionsbestimmungen vorzunehmen. Bei Ordnungswidrigkeiten oder Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung werden die personenbezogenen Daten des Kunden im notwendigen Umfang (Name, Vorname, Anschrift) an die Straßenverkehrs- bzw. Ordnungsbehörden übermittelt. emmy ist zudem berechtigt, sich bei Störungen des Anmiet- oder Nutzungsprozesses telefonisch mit dem Kunden in Kontakt zu setzen und die Ursache der Störung zu ermitteln. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt ausschließlich sofern dies nach geltendem Recht zulässig oder vorgeschrieben ist.

(Abs.3: Keine Weitergabe der Daten an Unbefugte)

emmy gibt in keinem Fall personenbezogene Daten unbefugt weiter. Zudem erteilt emmy den Kunden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Auskunft unentgeltlich und unverzüglich über die bei ihr gespeicherten personenbezogenen Daten.

16. SCHUFA-Klausel, Bonitätsprüfung

emmy behält sich vor, der SCHUFA Holding AG (SCHUFA) oder einem Rating-Unternehmen Daten über die Aufnahme und Beendigung des Basisvertrages zu übermitteln und von diesem Auskünfte über den Kunden zu erhalten. emmy behält sich bei negativer Auskunft vor, keinen Basisvertrag einzugehen.

17. Aufrechnung und Übertragbarkeit der Rechte

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Kunden ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht auf von emmy anerkannte, unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen bezieht. Der Kunde darf die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von emmy auf einen Dritten übertragen.

18. Schlussbestimmungen

(Abs.1: Gerichtsstand)

Sofern der Kunde als Verbraucher seinen allgemeinen Gerichtsstand nicht in Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dieser Rechtsbeziehung das für den Geschäftssitz von emmy zuständige Gericht.

(Abs.2: Anwendbares Recht)

Auf diese Rechtsbeziehung findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Erfüllungsort ist der Sitz von emmy.

(Abs.3: Salvatorische Klausel)

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die jeweils einschlägige gesetzliche Bestimmung. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.